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NEU: Vorbeugung durch Impfung gegen Gesichtsrose / Gürtelrose

Die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut empfiehlt seit Dezember 2018 die Impfung zur Verhinderung der Gürtelrose (Herpes zoster) mit dem HZ/su-Totimpfstoff. Diese Impfung wird ab dem 60. Lebensjahr bzw. bei Grunderkrankungen schon ab dem 50. Lebensjahr empfohlen. Zwei Impfungen im Abstand von 2 (bis maximal 6) Monaten sind erforderlich.

Warum sollten alle Menschen ab dem 60. Lebensjahr und Personen ab dem 50. Lebensjahr mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für diese Erkrankung (u.a. bei Diabetes mellitus, rheumatoider Arthritis, Asthma bronchiale, chron. obstruktiven Lungenerkrankungen, Niereninsuffizienz, Immunsuppression) geimpft werden?

  • In Deutschland erkranken jährlich mehr als 300.000 Menschen an einer Gürtelrose!
  • Bei Auftreten im Kopf-/ Ohr- und Gesichtsbereich tritt in 60 % der Fälle auch eine Gesichtslähmung auf.
    Außerdem drohen Hörsturz, bleibende Schwerhörigkeit bis zur Ertaubung, langanhaltender Schwindel und Geschmacksverlust.
  • Bei Hornhautbefall besteht die Gefahr einer Erblindung.
  • Folge der Gürtelrose können häufig Nervenschmerzen sein (Post-Zoster-Neuralgie), die im schlimmsten Fall lebenslang fortbestehen können.
  • Ein Herpes zoster erhöht außerdem das Risiko auf einen Herzinfarkt und Schlaganfall.
    Dies beruht vermutlich darauf, dass die starke Entzündungsreaktion bei einer Gürtelrose das Fortschreiten atherosklerotischer Gefäßveränderungen fördert.

Diese Impfung wird seit 1.5.2019 nun auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (Ausnahme BKK evm).

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